Fernwärme im marktwirtschaftlichen Wettbewerb gestalten!

Durch die neu eingeführten gesetzlichen Regelungen im Wärmebereich (u.a. GEG-Novelle „Heizungsgesetz“, Wärmeplanungsgesetz) wird die Verbreitung von Wärmenetzen beschleunigt und deren Position im Wärmemarkt gestärkt. Gleichzeitig haben Kartellverfahren bestätigt, dass einzelne Fernwärmeanbieter ihre Position als natürliches Monopol ausnutzen, um überhöhte Preise festzulegen. Auch die oft enge Verbindung zwischen Kommunen als Instanzen zur Festlegung der Wärmeplanung und kommunalen, den Kommunen Gewinne zuliefernden Stadtwerken, sind ein Interessenkonflikt, der den zukünftigen Wettbewerb im Wärmebereich massiv gefährdet.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Fernwärme bedarf es einer zusätzlichen Rahmensetzung, die Verbraucher besser schützt und mehr marktwirtschaftlichen Wettbewerb ermöglicht. Diese sollte sich an den Grundsätzen der Regulierung der Versorgung mit Strom und Gas orientieren.

Umsetzung der Forderungen der Monopolkommission auf Bundesebene

Die FDP Berlin fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die drei Kernforderungen der Monopolkommission, die diese in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ festgelegt hat, in eine entsprechende Gesetzgebung umzusetzen:

  • Transparenz: Schaffung einer Vergleichsplattform

Es soll zeitnah die Markttransparenz erhöht werden, um etwaiges missbräuchliches Verhalten der Fernwärmeanbieter überhaupt erst erkennen zu können. Dazu soll auf einer bundesweiten öffentlichen Plattform ein Vergleich der durchschnittlichen Erlöse der verschiedenen Fernwärmeanbieter pro kWh einsehbar sein. Auch die CO2-Emsisionen pro kWh sollen vergleichend dargestellt werden, um Verbrauchern eine wichtige Orientierung zu geben.

  • Weiterentwicklung der Preisgleitklauseln: Stärkere Betonung des Marktelements

Preisgleitklauseln für Fernwärme setzen sich aus einem marktorientierten und einem kostenorientierten Element zusammen. Als Anreiz für niedrigere Fernwärmepreise fordert die FDP Berlin, das Marktelement an den Opportunitätskosten für Verbraucher auszurichten. Dazu sollte die Preisgleitung der Arbeitspreise zu 100% von der Preisentwicklung alternativer Wärmeerzeugung, z.B. der Kostenentwicklung der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen, abhängig gemacht werden. Die Fortschreibung des Grundpreises dagegen sollte weiterhin vollständig kostenbasiert erfolgen.

  • Einführung einer vereinfachten Price-Cap-Regulierung

Analog dem niederländischen Modell soll eine Preisbegrenzung für den Arbeitspreis der Fernwärme eingeführt werden, die sich an den Marktpreisen für alternative Wärmerzeugung (z.B. Kosten der Wärmeerzeugung von Wärmepumpen) orientiert. Dies setzt Anreize für den Fernwärmeerzeuger, bei der Erzeugung kostengünstigere Wärmequellen zu nutzen. Der Grundpreis der Fernwärme sollte sich dagegen an den Kosten der Netze (Investitionen und Betrieb) orientieren. Dadurch wird eine Refinanzierung der Fernwärme-Infrastruktur weiterhin zuverlässig gewährleistet.

Verstärkung der wettbewerbsstärkenden Ansätze in der Fernwärme auf Berliner Landesebene

Berlin besitzt eines der größten Fernwärmenetze des Kontinents. Diese Größe erlaubt es, wettbewerbliche Prinzipien umzusetzen, die in kleineren Netzen technisch schwierig oder gar unmöglich sind. Die FDP Berlin will Berlin deshalb zu einem Vorreiter bei der zukunftsfähigen Regulierung der Fernwärme machen.

Dafür besteht bereits eine Grundlage mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln), das wesentliche erste Schritte zum Wettbewerb in der Fernwärme ermöglicht hat, indem es den Zugang Dritter zum Wärmenetz regelt. Dieses Gesetz muss aber weiterentwickelt und zügig umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Einrichtung und angemessene Ausstattung der im EWG Bln vorgesehenen Regulierungsbehörde für die Fernwärme.
  • Transparente Festlegung der Vergütungen und der geforderten technischen Voraussetzungen für die Einspeisung der Wärmeerzeugung Dritter in die Berliner Fernwärmenetze.
  • Verpflichtung der Fernwärmenetzgesellschaften, jährlich für die Markteinschätzung potenzieller externer Wärmeanbieter wesentliche Fernwärmenetzdaten in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Langfristig sollen natürliches Netzmonopol, Wärmeproduktion und Wärmevertrieb analog des Unbundlings bei Gas und Strom, entflochten werden, um für deutlich mehr Wettbewerb zu sorgen. Wärmeproduzenten sollen dann auch direkt mit einzelnen Verbrauchern vertragliche Bindungen herstellen können, während die Netzbetriebsgesellschaften sich allein auf den Betrieb des Fernwärmenetzes konzentrieren. Die dafür nötigen technischen Parameter sind transparent festzulegen, durch die Regulierungsbehörde zu prüfen und zu veröffentlichen.

Einen Anschluss- bzw. Benutzungszwang über Gemeindeordnungen sehen wir im Allgemeinen kritisch und lehnen ihn in Bezug auf Berlin explizit ab. Dieser verhindert den beschränkt bestehenden Systemwettbewerb.

Ersatzloser Entfall der Wärmelieferverordnung und § 556c BGB

Die bestehende WärmeLV und der ihr zugrundeliegende § 556c BGB bremsen den Ausbau der Wärmenetze aus und konterkarieren so die angestrebte Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. In vermieteten Gebäuden wird eine Umstellung auf Fernwärme, Nahwärme oder Contracting praktisch unmöglich gemacht. Zukunftsweisende Quartierslösungen werden verhindert und gewerbliche Anbieter von Wärme in unfairer Weise diskriminiert.

Die FDP Berlin fordert deshalb die ersatzlose Abschaffung von Wärmelieferverordnung und § 556c BGB als einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Dekarbonisierung der