Innovativ zu mehr Inklusion im Freizeitbereich

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert, jedoch hapert es auch 15 Jahre danach mit der realen Umsetzung.

Gemäß Versammlungsstättenverordnung der Bundesregierung müssen in Stadien bis 5.000 Plätze mindestens 1 % der Plätze für Rollstuhlfahrer bereitstehen, bei größeren Stadien zumindest 0,5 %.

Auch für Theater und ähnliche Bühnen gilt die Vorgabe mindestens 1 %.

Die Realität ist leider anders, daher fordert die Berliner FDP, die Berechnung künftig vom Kopf auf die Füße zu stellen:

Die Maximalkapazität bzw. Zuwendungen errechnen sich am erreichten Standard der Inklusion; also wenn nur die Hälfte der vorgeschriebenen Plätze verfügbar sind, darf auch nur die Hälfte der Plätze belegt werden bzw. gibt es bei Zuwendungsempfängern nur 50 % der Gelder. Bei Theatergebäuden, deren Eigentümer das Land Berlin ist, sollte das Land Berlin den Umbau mit der vorgeschriebenen Anzahl von Plätzen unverzüglich in den nächsten Theaterferien durchführen. Die Halbierung der Zuwendungen der Zuwendungsempfänger findet hier keine Anwendung. Es ist eine Übergangszeit von 4 Jahren vorzusehen.